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VG Minden, 09.12.2003 - 3 L 1126/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung einer Einsetzung als Führer von Freiballonen im gewerbsmäßigen Luftverkehr; Altersgrenze für den Einsatz in der gewerblichen Luftfahrt; Lizenz in Luftfahrzeugen mit einer Mindestbesatzung von einem Piloten bei einer gewerbsmäßigen Beförderung von Fluggästen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 09.12.2003 - 3 L 1126/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2004 - 20 B 23/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 27.11.2002 - 7 AZR 414/01
Tarifvertragliche Altersgrenze bei Piloten
Auszug aus VG Minden, 09.12.2003 - 3 L 1126/03
Es gehört schon zu dem ureigensten Interesse eines Luftfahrtunternehmens, Leben und Gesundheit des Flugpersonals und seiner Kunden vor Gefahren zu schützen, die von einem nachlassenden Leistungsvermögen der von ihm eingesetzten Arbeitnehmer ausgehen können - vgl. BAG, Urteil vom 27. November 2003 - 7 AZR 414/01 - -.
- VG Minden, 06.04.2005 - 3 L 20/05
Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Zwangsgelds gegen einen untersagten Einsatz …
Wegen der weiteren Einzelheiten hierzu wird auf die entsprechenden Ausführungen der Kammer (Beschluss vom 09. Dezember 2003 - 3 L 1126/03 -) und des OVG NRW (Beschluss vom 07. April 2004 - 20 B 23/04 -) Bezug genommen.